Änderungen bei den Steuergutschriften für Kinder im Jahr 2022

22. August 2022 | Reading Time: 2 Min

Höhere Steuerfreibeträge für Kinder und behinderte Kinder gelten für Einkommen, das im Jahr 2022 erzielt wird.

Die Höhe des Freibetrags hängt von der Anzahl der Kinder ab: BGN 6.000 für ein minderjähriges Kind (bis zu BGN 600, bis 2021 BGN 450), BGN 12.000 für zwei Kinder (bis zu BGN 1.200 , ab 2021 BGN 900) und BGN 18.000 für drei oder mehr Kinder (bis zu BGN 1.800, ab 2021 BGN 1.350). Der Satz für die Steuervergünstigung für behinderte Kinder beträgt BGN 12.000 (Betrag, der bis zu BGN 1.200 erhalten werden kann).

Die Eltern sollten ihr Steuer- und Sozialversicherungskonto überprüfen, bevor sie die erforderlichen Unterlagen für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung einreichen. Wenn sie unbezahlte öffentliche Schulden haben, die einklagbar sind, müssen sie diese bezahlen.

Eltern, die sich während des gesamten Jahres 2022 im Mutterschaftsurlaub befunden haben, können die Steuervergünstigung nicht in Anspruch nehmen, da das von ihnen bezogene Einkommen nicht steuerpflichtig ist, d. h. sie haben keine Steuern gezahlt, auf die die Vergünstigung in Anspruch genommen werden kann. In diesen Fällen kann die Steuererleichterung vom anderen Elternteil in Anspruch genommen werden.

Zum ersten Mal wird es möglich sein, den jährlichen Steuerfreibetrag für minderjährige Kinder im Voraus zu beantragen. Eltern können die Kindersteuergutschrift nur im Juli oder nur im Oktober einmalig im Voraus beantragen.

Nehmen die Eltern den gemeinsamen Steuerfreibetrag in Anspruch, weil das Einkommen des einen Elternteils nicht ausreicht, kann kein Vorschuss gewährt werden.
Die monatliche Bemessungsgrundlage für Juli wird um die Summe der Beträge für die Monate Januar bis Juni gekürzt: für ein minderjähriges Kind – BGN 500 pro Monat, für zwei – BGN 1.000 pro Monat, für drei oder mehr – BGN 1.500 pro Monat, für ein Kind mit 50 Prozent oder mehr Behinderung – BGN 1.000 pro Monat.

Die monatliche Bemessungsgrundlage für den Monat Oktober wird um die Summe der Beträge für die Monate Juli bis September reduziert: für ein minderjähriges Kind – in Höhe von 500 BGN pro Monat, für zwei – 1 000 BGN pro Monat, für drei und mehr – 1 500 BGN pro Monat, für ein Kind mit 50 und mehr als 50 Prozent Art und Grad der Behinderung – 1 000 BGN pro Monat.
Für die Monate Oktober bis Dezember 2022 werden die Steuervorteile bei der Berechnung der jährlichen Steuerbemessungsgrundlage berücksichtigt. Liegt der festgesetzte Jahressteuersatz unter dem Betrag der im Voraus einbehaltenen Steuer, so erstattet der Arbeitgeber dem Elternteil den Differenzbetrag bis zum 31. Januar des Folgejahres.

Die Befreiung wird von den Eltern beantragt, indem sie ihren Arbeitgeber informieren oder ihre Steuererklärung bei der NRA einreichen.

Für weitere Neuigkeiten und Aktualisierungen in den Bereichen Buchhaltung, Steuern und Recht besuchen Sie bitte die Website von TPA Bulgarien.