Neuberechnung der Renten ab 1 Oktober 2022

7. November 2022 | Reading Time: 1 Min

Es wurde eine neue Bestimmung im Sozialversicherungsgesetzbuch (SIC) geschaffen, die
regelt die Neuberechnung der Renten für Erwerbstätigkeit ab dem 1. Oktober 2022.

Nach dieser Bestimmung werden ab dem 1. Oktober 2022 die folgenden Werte neu berechnet:
Alters- und Hinterbliebenenrenten, Renten wegen Invalidität aufgrund von
Renten wegen Invalidität aufgrund von Arbeitsunfällen und
Berufskrankheiten, militärische Invalidität und
zivilrechtliche Unwirksamkeit, wenn ihr Betrag, der günstiger ist
wie bei der Rente wegen Arbeitsunfalls und Berufskrankheit festgelegt
(persönliche und Hinterbliebenenrenten) sowie Witwenrenten aus dieser Art von Renten;
arbeitsbezogene Renten, deren Beträge auf der Grundlage folgender Faktoren berechnet werden
auf der Grundlage der Bruttobezüge/Versicherungseinkünfte von
Personen und haben einen individuellen Koeffizienten;

Arbeitsbedingte Renten, die mit einem Anfangsdatum bis zum 31.
Dezember 2021 einschließlich.
Renten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung, die ab dem 01.10.2022 keiner Neuberechnung unterliegt
die nach dem 31.12.2021 gewährt werden, sowie nicht-arbeitsbezogene Renten (Sozialrenten
Altersrenten, soziale Invaliditätsrenten, persönliche Renten, usw.).

Die Neuberechnung wird von Amts wegen vom Nationalen Institut für soziale Sicherheit vorgenommen,
Rentner brauchen keinen Antrag zu stellen.

Nach Angaben des NSA beläuft sich die Zahl der Rentner, die diese Erhöhung erhalten werden, auf 894 249. Die
die größte Gruppe, 236 813 Rentner, erhält eine Erhöhung von 50 bis 100 BGN, 224 485
216.005 Personen erhalten eine Rentenerhöhung zwischen 100 und 200 BGN und in einer Spanne von 10 bis 50 BGN.
Rentner.