Transparenzbericht

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Gemäß dem Abschlussprüfungsgesetz sind Abschlussprüfer bzw. Abschlussprüfungsgesellschaften verpflichtet, jährlich spätestens bis 30. April nach Ende des Kalenderjahres einen Transparenzbericht auf ihrer Website zu veröffentlichen, sofern sie im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse durchführen.

Hier geht’s zu den Transparenzberichten von 2009 bis 2015.

Im Transparenzbericht sind Angaben über die Struktur, die interne Organisation und die Qualitätssicherungsmaßnahmen der Prüfungsgesellschaft offenzulegen.

Download TPA Wirtschaftsprüfung Transparenzbericht 2016
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