Ab dem 1. Januar 2023 wird die Schwelle für die Mehrwertsteuerregistrierung auf 100 000 BGN angehoben

15. August 2022 | Reading Time: 2 Min

Der Mindestbetrag, ab dem Unternehmen für die Mehrwertsteuer registriert werden müssen, liegt derzeit bei 50.000 BGN. Ab dem 1. Januar 2023 erhöht sich dieser Betrag vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat der Europäischen Union auf BGN 100.000. Der Gesetzentwurf wurde eingebracht und mit 212 Stimmen angenommen. Diese Änderung wird eine große Zahl von kleinen und mittleren Unternehmen und Selbstständigen betreffen. Der nächste Schritt, den die Abgeordneten unternehmen würden, wäre eine Anhebung auf BGN 166.000 ab 2024, was der Obergrenze der Europäischen Union entspricht, aber dazu müsste die EU ihre Zustimmung erteilen…

Dazu der Abgeordnete Martin Dimitrov: „Dies ist eine wichtige Reform zur Entlastung von Klein- und Kleinstunternehmen, Selbstständigen und vielen Bürgern. Für eine Reihe von bulgarischen Kleinerzeugern bedeutet dies einen Preisvorteil und die Möglichkeit, kleine Unternehmen zu entwickeln“.

„In Anbetracht der Inflation in all den Jahren sind wir der Meinung, dass 100 000 BGN eine gute Schwelle sind. Das wird es für die kleinen Unternehmen, die die bulgarische Wirtschaft tragen, leichter machen“, fügte Stoyan Taslakov hinzu.
„Das Gesetz, über das wir heute beraten, ist eines der Gesetze, die Koalitionspartner, Regierungs- und Oppositionsparteien vereint haben, und wir sind heute alle hier im Plenarsaal, um es zu verabschieden. Inmitten all der politischen Krisen ist der heutige Tag ein lang erwarteter Sieg für die kleinen und mittleren Unternehmen in Bulgarien. Seit 20 Jahren wurde der Schwellenwert für die obligatorische Mehrwertsteuerregistrierung nicht mehr geändert“, so Iskren Mitov.

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