Deklaration einer Immobilie im Ausland – obligatorisch bei der NRA

5. April 2024 | Reading Time: 2 Min

Laut der Erinnerung der Nationalen Steuerbehörde müssen Bulgaren, die im Ausland Immobilien besitzen, diese bis zum 30. April in der jährlichen Steuererklärung gemäß Artikel 50 des Einkommensteuergesetzes angeben. Die Behörde betonte, dass ihr Daten über die Immobilien unserer Landsleute im Ausland sowie über deren Mieteinnahmen vorliegen.

 

Wie ist dies möglich?

„Diese Informationen werden jährlich von der NRB im Rahmen des automatischen Austauschs mit den EU-Mitgliedstaaten eingeholt und anschließend analysiert und mit den von unseren Landsleuten eingereichten Erklärungen und den darin angegebenen Daten verglichen“, so die NRB.

Bei Unstimmigkeiten in den Unterlagen oder dem Fehlen einer solchen Erklärung bietet die Steuerbehörde den Personen die Möglichkeit, ihre Formulare erneut einzureichen und ihre Auslandsimmobilien und Mieteinnahmen anzugeben.

 

Wie geht es weiter?

Wenn diese wichtigen Korrekturen immer noch nicht eingetragen und die Mängel nicht behoben sind, wird ein Kontrollverfahren gegen die falschen Eigentümer von Immobilien im Ausland eingeleitet.

„Der automatische Informationsaustausch ist ein wichtiges Instrument der Finanzverwaltung, um die Einhaltung der Steuervorschriften wirksam zu überwachen. Bevor wir mit den Vollstreckungsmaßnahmen beginnen, informieren wir die Bürger über die Verstöße und Nichteinhaltungen und fordern sie auf, diese zu beheben, „Das Steuer- und Sozialversicherungsgesetz wird sehr zügig umgesetzt“, sagte der stellvertretende Finanzminister der Republik Litauen. Der Exekutivdirektor der NRB Georgi Dimov.

 

 

 

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