Der Euro-Effekt: Zinssätze, Bankkonten und Preise

8. April 2024 | Reading Time: 3 Min

Konten und Zinssätze

Dem Inhalt des Dokuments zufolge werden Kreditinstitute und andere Anbieter von Zahlungsdiensten ab dem Datum der Euro-Einführung eine einmalige Umrechnung aller BGN-Salden auf den Konten ihrer Kunden in Euro vornehmen, und zwar ohne Gebühren und Provisionen für den Kunden und unter Beibehaltung der vor der Umstellung geltenden Bedingungen der jeweiligen Verträge.

Darüber hinaus darf der neue Zinssatz bei Kreditverträgen mit variablem Zinssatz nicht höher sein als der Zinssatz vor der Einführung des Euro, wodurch die Stabilität für die Kreditnehmer gewährleistet wird. Bei festverzinslichen Darlehensverträgen bleibt der Zinssatz nach der Einführung des Euro unverändert.

Es wurde vereinbart, dass Kontoinhaber ab dem Datum der Euro-Einführung nur noch Euro abheben können, sei es an Geldautomaten oder in Bankfilialen. Es ist vorgesehen, dass alle Zahlungen, Entschädigungen, Finanz- und Sozialleistungen sowie Renten nach dem Datum der Euro-Einführung in Euro gezahlt werden. Dieser Schritt ist ein wichtiger Meilenstein bei Finanztransaktionen und verspricht den Kunden im Zuge der Währungsumstellung sowohl Bequemlichkeit als auch Stabilität.

 

Die Umstellung

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Bulgarische Nationalbank den freien und uneingeschränkten Umtausch von Lew-Banknoten und -Münzen in Euro als offizielle Währung ab dem Zeitpunkt der Euro-Einführung erleichtern wird. Dem Entwurf zufolge können Banknoten und Münzen in den ersten sechs Monaten nach der Euro-Einführung in Banken und ausgewählten Filialen der „Bulgarischen Post“ AD gebührenfrei von Lew in Euro umgetauscht werden.

Was die Vereinbarungen über Bareinlagen betrifft, so werden die vor dem Euro-Umstellungstermin geltenden Bedingungen auch nach der Umstellung beibehalten, und der Zinssatz für Einlagen darf nicht niedriger sein als der vor dem Euro-Umstellungstermin geltende Zinssatz. Diese Gesetzesinitiative zielt darauf ab, einen reibungslosen Übergang zum Euro zu gewährleisten und die finanzielle Stabilität der Einleger vor dem Hintergrund der Währungsumstellung zu erhalten.

 

Preise – in BGN oder EUR?

Die Preise für Waren und Dienstleistungen werden ab dem ersten Monat nach dem Beschluss des Rates über die Einführung des Euro bis 12 Monate nach dem Datum der Einführung des Euro in Bulgarien sowohl in BGN als auch in EUR angegeben. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass beide Preise klar, lesbar, eindeutig und leicht verständlich sein sollen, mit derselben Schriftgröße und in einem Format, das die Verbraucher nicht verwirrt.

Sie sollten zusammen mit einem unverwechselbaren Symbol oder einer Abkürzung dargestellt werden, die eine einfache Identifizierung ermöglichen. Der vom Nutzer zu zahlende Endbetrag muss ebenfalls in beiden Währungen auf den ausgestellten Steuerbelegen angegeben werden. Dieser Legislativvorschlag zielt darauf ab, die Transparenz und die Verständlichkeit für die Verbraucher in der Zeit der Währungsumstellung zu gewährleisten.

Innerhalb eines Monats nach dem tatsächlichen Beitritt Bulgariens zum Euro-Währungsgebiet wird es eine Phase des Parallelumlaufs von Lew und Euro geben, in der die Bürger Transaktionen in beiden Währungen durchführen können. Während dieses Zeitraums sind die Händler verpflichtet, Wechselgeld in Euro zu wechseln, sofern sie nicht über ausreichende Sofortliquidität verfügen.

Nach diesem Zeitraum wird der Lew nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel gelten.

Die Frist für Rückmeldungen zu dem Legislativvorschlag endet am 24. April 2024. Diese Übergangsregelung soll eine reibungslose Umstellung auf den Euro ermöglichen und die Wirtschaftstätigkeit so wenig wie möglich stören.

 

 

 

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