Einkünfte aus Apps angeben: wann und warum?

20. März 2024 | Reading Time: 3 Min

Im Bereich der Finanztransaktionen, an denen ausländische Banken und E-Geld-Institute (wie Revolut, PayPal, Payserra, TransferWise u.ä.) beteiligt sind, ist die Meldung des Einkommens an die bulgarische Nationalbank (BNB) gemäß der Verordnung Nr. 27 in bestimmten Fällen obligatorisch. Für Privatpersonen besteht diese Verpflichtung nicht, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.

Alle im Hoheitsgebiet Bulgariens tätigen Geschäftsbanken unterliegen der strengen Kontrolle der Bulgarischen Nationalbank und sind verpflichtet, verschiedenen Aufsichtsbehörden wie der Nationalen Steuerbehörde und anderen Bericht zu erstatten. Im Gegensatz dazu unterliegen Finanzunternehmen, die außerhalb des Landes registriert sind, nicht der direkten Aufsicht durch staatliche Institutionen.

Um das Risiko unlauterer Praktiken zu begrenzen, schreibt das Gesetz vor, dass alle Konten, die bei Finanzinstituten oder Banken im Ausland eröffnet werden, der BNB gemeldet werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass die staatlichen Behörden die Transparenz der Einkünfte von Händlern unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit überwachen können.

 

Offenlegung des Kontos bei Eröffnung:

Alle inländischen juristischen Personen und Einzelkaufleute müssen der Bulgarischen Nationalbank (BNB) bei der Eröffnung eines Kontos im Ausland eine Erklärung (Formular SPB-2) vorlegen, die für statistische Zwecke verwendet wird. Die Frist für die Einreichung beträgt 15 Tage nach Eröffnung des Kontos. Die Einreichung der Erklärung erfolgt elektronisch mit Hilfe eines KEP oder auf Papier.

Bei Änderungen der bereits gemeldeten Umstände, einschließlich der Schließung eines Kontos, ist eine Bestätigungsmeldung – Formular SPB-2 in Papierform – einzureichen, oder die Änderungen sind gemäß den Anweisungen für die elektronische Übermittlung statistischer Daten an die BNB durch einen Änderungsantrag im Portal des Integrierten Statistischen Informationssystems (ISIS) der BNB zu erfassen.

 

Vierteljährlicher Kontoauszug:

Das Formular SPB-5 ist ein vierteljährlicher Kontoauszug für im Ausland eröffnete Konten.Es ist von allen inländischen juristischen Personen und Einzelkaufleuten auszufüllen, die der BNB im Ausland eröffnete Konten gemeldet haben.In dem Formular werden die Guthaben sowie die aufgelaufenen und gezahlten Zinsen auf allen Auslandskonten angegeben. Enthält das Konto Guthaben in verschiedenen Währungen, so ist der Saldo in die Berichtswährung umzurechnen, und zwar in Übereinstimmung mit der Währung, in der das Konto registriert ist, wie in der Erklärung – Formular SPB-2 angegeben.

Der Auszug ist der BNB bis zum 20. Tag des Monats nach dem Berichtsquartal und der Auszug für das vierte Quartal bis zum 25. Januar des Folgejahres vorzulegen. Das Formular SPB-5 muss bis zum Abschluss des Auslandskontos für jeden Berichtszeitraum eingereicht werden und kann elektronisch über das E-Government-Portal oder auf Papier eingereicht werden.

 

Konten von Einzelhändlern:

Privatpersonen sind nicht verpflichtet, der BNB im Ausland eröffnete Konten offenzulegen. Gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Bankengesetzes und Artikel 13 der BNB-Verordnung Nr. 27 müssen natürliche Personen der BNB jährlich (bis zum 31. März des Folgejahres) den Saldo der im Ausland eröffneten Konten, die von/an ausländische(n) Personen erhaltenen Darlehen oder Kredite und die ohne Beteiligung eines gebietsansässigen Anlagevermittlers getätigten Wertpapieranlagen melden. Dies sollte nur dann geschehen, wenn der Gesamtwert ihrer Darlehen und/oder Verbindlichkeiten zum 31. Dezember des Berichtsjahres mindestens 50 000 BGN oder den Gegenwert in ausländischer Währung beträgt.

Die Meldung erfolgt mittels des statistischen Formulars SPB-8 Statement of Loans and Payables of Domestic Persons to Non-Domestic Persons.

 

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