Die Digitalisierung des Grundbuchs hat begonnen

23. Januar 2023 | Reading Time: 1 Min

Das Parlament hat schließlich die vollständige Digitalisierung des Eigentumsregisters beschlossen.

Die Registeragentur muss das in den Standesämtern vorhandene Papierarchiv bis zum 30. Juni 2026 digitalisieren.

Dies geschieht durch die Erstellung elektronischer Grundstücke und elektronischer Grundstücksdateien mit den eingetragenen Urkunden und beigefügten Dokumenten, die von der Registeragentur verwaltet werden.

Gegenwärtig werden die Eintragungen im Rahmen des persönlichen Systems weiterhin nur auf Papier vorgenommen.

Bereits im Jahr 2000 wurde die Umstellung des Registers von einem personenbezogenen System auf ein echtes System der Registrierung – nicht nach Personen, sondern nach Vermögenswerten – ins Auge gefasst, so das Justizministerium.
Gegenwärtig ist das Eigentumsregister als eine gemeinsame elektronische Datenbank geregelt, die die elektronischen Grundstücke und die elektronischen Grundstücksakten mit den eingetragenen Urkunden und den dazugehörigen Dokumenten enthält. Sie regelt die Identität zwischen dem Inhalt der Papier- und der elektronischen Chargenakte und dem Inhalt der Papier- bzw. der elektronischen Charge.

Die Befugnis der Standesbeamten, Informationen elektronisch zu erfassen, ist gesetzlich festgelegt.

Für den Zeitraum von 1900 bis 2009 ist das Archiv der zu digitalisierenden Papierunterlagen riesig. Laut der Volkszählung 2018 sind es etwa 40.610.656 Seiten.
Eine der Verpflichtungen, die unser Land im Rahmen des Konjunktur- und Nachhaltigkeitsplans eingegangen ist, ist gerade die Digitalisierung des Grundbuchs. Sie war Teil der vom Justizministerium vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes über das Kataster- und Grundbuchwesen.

Dies ist das zweite Gesetz im Rahmen des von der Nationalversammlung verabschiedeten Konjunktur- und Nachhaltigkeitsplans.